Einen Schrebergarten von der Steuer absetzen ist unter bestimmten Bedingungen tatsächlich möglich, aber nicht pauschal für jeden Kleingärtner. Entscheidend ist, ob dein Kleingarten steuerrechtlich als Teil deines Haushalts gilt. Genau das regelt § 35a EStG (Einkommensteuergesetz), der Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen vorsieht.
Damit du weißt, wann sich das lohnt und wann nicht, erklärt dieser Artikel die konkreten Voraussetzungen, was absetzbar ist und wo die Grenzen liegen.
Wann gilt ein Schrebergarten als „Haushalt“ im Sinne des Steuerrechts?
Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG gilt nur für Leistungen, die „im Haushalt“ erbracht werden. Ob dein Schrebergarten dazugehört, hängt von der konkreten Situation ab. Ein Kleingarten, der räumlich direkt an dein Wohngrundstück angrenzt oder funktional mit deinem Haushalt verbunden ist, kann als haushaltszugehörig anerkannt werden.
Ein Schrebergarten in einer Kleingartenanlage, also ein Pachtgarten außerhalb deines eigenen Grundstücks, wird vom Finanzamt oft kritisch betrachtet. Dennoch gibt es Fälle, in denen auch dort Leistungen anerkannt wurden, zum Beispiel wenn der Garten regelmäßig genutzt wird und klar zum persönlichen Lebensbereich gehört. Eine einheitliche Regelung existiert hier nicht; im Zweifelsfall entscheidet das zuständige Finanzamt.
Was kannst du konkret von der Steuer absetzen?
Absetzbar sind ausschließlich die Lohnkosten von Handwerkern oder Dienstleistern, nicht die Materialkosten. Folgende Leistungen kommen grundsätzlich infrage:
- Gartenarbeit durch einen externen Dienstleister (Rasenmähen, Hecke schneiden, Bepflanzung)
- Handwerkerarbeiten wie Reparatur eines Gartenzauns, Erneuerung eines Weges oder Renovierung der Gartenlaube
- Pflasterarbeiten oder Erdarbeiten durch einen Fachbetrieb
- Winterdienst auf dem Gartengelände
Wichtig: Du selbst kannst keine Eigenleistungen absetzen. Nur was du an einen gewerblichen Anbieter oder Minijobber zahlst, zählt.
Wie hoch ist die Steuerersparnis?
Das Finanzamt erkennt 20 Prozent der Lohnkosten direkt als Steuerermäßigung an, also als Abzug von der Steuerschuld, nicht nur als Werbungskosten. Die Grenzen laut § 35a EStG (Stand 2025) sind:
| Art der Leistung | Max. anrechenbare Lohnkosten | Max. Steuerersparnis |
|---|---|---|
| Haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Gartenarbeit) | 20.000 Euro | 4.000 Euro |
| Handwerkerleistungen (z.B. Reparaturen) | 6.000 Euro | 1.200 Euro |
Ein Beispiel: Du lässt deinen Gartenzaun für 2.000 Euro reparieren, davon 1.500 Euro Lohnkosten. Das Finanzamt erkennt 20 Prozent an, also 300 Euro direkt weniger Steuerschuld. Das ist ein konkreter Vorteil, der sich lohnt.
Diese Bedingungen musst du erfüllen
Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, müssen einige formale Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Rechnung muss auf deinen Namen ausgestellt sein.
- Du musst per Überweisung bezahlt haben. Barzahlung wird nicht anerkannt.
- Auf der Rechnung müssen Lohn- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sein.
- Die Leistung muss in deinem Haushalt oder auf einem haushaltszugehörigen Grundstück erbracht worden sein.
Fehlende Kontonachweise oder ein reiner Kassenbon ohne Kontoauszug reichen dem Finanzamt nicht. Hebe deshalb immer die Rechnung und den Kontoauszug auf.
Schrebergarten in einer Kleingartenanlage: een Sonderfall
Viele Kleingärtner pachten ihren Garten bei einem Verein. Ob Leistungen in diesem Fall absetzbar sind, ist steuerrechtlich nicht eindeutig geregelt. Laut einem Fachbeitrag des NWB-Experten-Blogs (2020) wird nicht jeder Klein- oder Schrebergarten automatisch von der Steuerermäßigung erfasst, aber mancher Hobbygärtner sollte genauer hinschauen, weil es durchaus möglich ist.
Praktisch bedeutet das: Wenn du für deinen Pachtgarten Handwerker beauftragst und der Garten klar deinem privaten Lebensbereich zugeordnet werden kann, ist ein Versuch sinnvoll. Leg dem Finanzamt die Rechnung vor und begründe die Zuordnung zum Haushalt. Im schlimmsten Fall lehnt das Finanzamt ab, du verlierst nichts außer etwas Zeit.
Was nicht absetzbar ist
Nicht jede Ausgabe rund um den Garten lässt sich steuerlich geltend machen. Folgendes wird nicht anerkannt:
- Materialkosten (Erde, Pflanzen, Werkzeug, Farbe)
- Eigene Arbeitsstunden
- Barzahlungen ohne Kontonachweis
- Leistungen, die du von Freunden oder Verwandten ohne Rechnung erhältst
- Pachtgebühren für die Kleingartenparzelle selbst
Wer diese Punkte übersieht, riskiert eine Ablehnung durch das Finanzamt oder sogar eine Nachprüfung.
Ob du deinen Schrebergarten von der Steuer absetzen kannst, hängt also von der konkreten Nutzung, der Art der Leistung und der Zahlungsweise ab. Wer einen Handwerker per Überweisung bezahlt und eine saubere Rechnung mit getrennten Lohnkosten hat, ist gut aufgestellt. Bei Unsicherheit lohnt sich ein kurzes Gespräch mit einem Steuerberater oder direkt eine Anfrage beim Finanzamt, bevor du die Kosten in der Steuererklärung einträgst.
