Seit dem 1. Januar 2020 sind Koniferen im Kleingarten verboten. Die neue Rahmenkleingartenordnung schließt sämtliche Nadelgehölz- und Koniferenarten ausdrücklich aus. Das gilt nicht nur für große Thuja-Hecken, sondern für alle Nadelgehölze, egal wie klein oder groß sie sind.
Wer einen Kleingarten pachtet, ist an die Kleingartenordnung des jeweiligen Verbandes gebunden. Mit der Überarbeitung dieser Ordnung wurden Koniferen als unzulässige Pflanzenart eingestuft. Das hat praktische Folgen für alle Kleingärtner, die bisher Thuja, Fichte, Kiefer, Leyland-Zypresse oder andere Nadelgehölze gepflanzt haben oder noch pflanzen möchten.
Warum sind Koniferen im Kleingarten verboten?
Der Grund für das Verbot liegt in der Grundidee des Kleingartens. Ein Kleingarten soll der kleingärtnerischen Nutzung dienen, also dem Anbau von Obst, Gemüse und Kräutern sowie der Erholung. Koniferen passen nicht in dieses Bild, weil sie keinen Nutzwert haben und außerdem ökologische Nachteile mitbringen.
Nadelgehölze beschatten angrenzende Parzellen stark, was vor allem in kleinen Gärten ein Problem ist. Außerdem versauern die Nadeln den Boden, was den Anbau von Gemüse und Obst erschwert. Vögel und Insekten profitieren kaum von heimischen Koniferen wie Thuja, weil diese als Nutzpflanze für einheimische Tierarten wenig zu bieten haben.
Welche Pflanzen fallen unter das Verbot?
Das Verbot umfasst alle Nadelgehölz- und Koniferenarten. Darunter fallen unter anderem:
- Thuja (Lebensbaum), alle Sorten
- Fichte (Picea)
- Kiefer (Pinus)
- Leyland-Zypresse
- Scheinzypresse (Chamaecyparis)
- Wacholder (Juniperus)
- Tanne (Abies)
Es spielt keine Rolle, ob es sich um eine Heckenpflanze oder einen einzelnen Zierstrauch handelt. Auch Zwergkoniferen in Kübeln oder Beeten fallen grundsätzlich unter das Verbot, sofern die örtliche Kleingartenordnung keine Ausnahmen vorsieht.
Was passiert mit Koniferen, die bereits im Garten stehen?
Das ist eine häufige Frage, gerade für Kleingärtner, die ihren Garten schon länger haben. In vielen Fällen fordern die Kleingartenvereine, bestehende Koniferen zu entfernen. Ob dafür eine Übergangsfrist gilt, hängt vom jeweiligen Verein und der regionalen Kleingartenordnung ab. Du solltest das direkt beim Vorstand deines Vereins nachfragen, da es keine einheitliche Regelung für Bestandspflanzen gibt.
Wer eine neue Parzelle übernimmt, auf der noch Koniferen stehen, sollte im Pachtvertrag und bei der Übergabe klar klären, wer für die Entfernung verantwortlich ist. Im Zweifel liegt die Pflicht beim neuen Pächter, sobald er den Garten offiziell übernimmt.
Welche Alternativen gibt es?
Es gibt viele Heckenpflanzen und Sträucher, die im Kleingarten erlaubt sind und ökologisch mehr leisten als Koniferen. Gute Alternativen für Hecken und Sichtschutz sind:
- Hainbuche (Carpinus betulus), schnittverträglich und dicht
- Feldahorn (Acer campestre)
- Liguster (Ligustrum vulgare)
- Weißdorn (Crataegus), gut für Vögel
- Schwarzer Holunder (Sambucus nigra)
- Himbeere oder Brombeere als Nutzhecke
Laubgehölze wie Hainbuche lassen sich gut schneiden en groeien tot een dichte haag. Ze bieden bovendien meer waarde voor vogels en insecten dan coniferen. Für den Sichtschutz innerhalb des Kleingartens sind auch Rankpflanzen an Zäunen wie Hopfen oder Weinreben eine praktische Lösung.
Gilt das Verbot in ganz Deutschland?
Die Rahmenkleingartenordnung dient als Vorlage für die Kleingartenordnungen der einzelnen Landes- und Regionalverbände. In den meisten Bundesländern haben die Verbände diese Regelung übernommen. Trotzdem können lokale Unterschiede bestehen, weil jeder Kleingartenverein seine eigene Gartenordnung hat, die auf der Rahmenordnung basiert, aber im Detail abweichen kann.
Im Zweifelsfall ist die Gartenordnung deines Vereins maßgeblich. Lies sie durch oder frage beim Vorstand nach, welche Pflanzen konkret verboten oder erlaubt sind. Die Rahmenkleingartenordnung des Landesverbandes ist oft auf der Website des jeweiligen Verbandes einsehbar.
Kurz zusammengefasst: Koniferen sind seit 2020 in Kleingärten nicht mehr erlaubt, das gilt für alle Nadelgehölze. Wer auf Nummer sicher gehen will, tauscht bestehende Koniferen gegen einheimische Laubgehölze aus. Das schützt vor Ärger mit dem Verein und tut dem Garten ökologisch gut.
