Koniferen im Kleingarten: seit 2020 generell verboten

Koniferen im Kleingarten sind seit dem 1. Januar 2020 in Deutschland generell verboten. Die neue Rahmenkleingartenordnung, die zu diesem Datum in Kraft getreten ist, schließt sämtliche Nadelgehölz- und Koniferenarten ausdrücklich aus. Das gilt unabhängig von Größe, Art oder Standort der Pflanze.

Wer also Thuja, Fichte, Kiefer, Zypresse oder eine andere Konifere in seinem Kleingarten stehen hat, muss diese nach den aktuellen Regelungen entfernen. Das betrifft Neupflanzungen ebenso wie Bestände, die schon länger dort stehen.

Warum sind Koniferen im Kleingarten verboten?

Der Hintergrund des Verbots liegt im Charakter des Kleingartens selbst. Ein Kleingarten soll laut Bundeskleingartengesetz zu einem wesentlichen Teil dem Anbau von Obst, Gemüse und anderen Nutzpflanzen dienen. Koniferen passen nicht in dieses Konzept, weil sie keinen Ertrag liefern und gleichzeitig erheblich Platz und Licht wegnehmen.

Dazu kommt ein praktisches Problem: Nadelgehölze können sehr groß werden und werfen starken Schatten auf benachbarte Parzellen. Das beeinträchtigt nicht nur den Anbau des eigenen Nutzgartens, sondern auch den der Nachbarn. Viele Kleingartenanlagen hatten deshalb schon vor 2020 eigene Regelungen zu Koniferen in ihren Parzellenplänen. Seit der neuen Rahmenordnung gilt das nun einheitlich.

Welche Pflanzen sind als Sichtschutz erlaubt?

Wer Sichtschutz oder eine lebende Hecke möchte, muss auf laubabwerfende oder heimische immergrüne Gehölze ausweichen. Erlaubte Alternativen sind zum Beispiel:

  • Hainbuche (Carpinus betulus)
  • Feldahorn (Acer campestre)
  • Holunder (Sambucus nigra)
  • Johannisbeere oder Stachelbeere als Beeren-Hecke
  • Himbeere oder Brombeere als niedrige Begrenzung

Diese Pflanzen haben den Vorteil, dass sie gleichzeitig einen Nutzwert haben oder zumindest weniger Schatten werfen als Koniferen. In vielen Kleingartenanlagen gibt es genaue Vorgaben zur Höhe von Hecken und Gehölzen; schau am besten in deine Parzellen- oder Gartenordnung, bevor du neu pflanzt.

Was passiert, wenn Koniferen noch im Garten stehen?

Der Vorstand des jeweiligen Kleingartenvereins ist dafür zuständig, die Einhaltung der Gartenordnung zu überwachen. Wer beim Kontrollrundgang einen Verstoß feststellt, kann den Pächter auffordern, die Konifere zu entfernen. In hartnäckigen Fällen droht eine Abmahnung; im schlimmsten Fall kann das zur Kündigung des Pachtvertrags führen.

Wie streng das in der Praxis gehandhabt wird, ist von Verein zu Verein unterschiedlich. Trotzdem solltest du das Risiko nicht unterschätzen: Das Verbot ist in der Rahmenkleingartenordnung klar verankert, und Vereine sind verpflichtet, es durchzusetzen.

Bestandsschutz: gilt das auch für alte Koniferen?

Eine häufige Frage ist, ob Koniferen, die schon vor 2020 im Garten standen, unter Bestandsschutz fallen. In der Regel gilt: Nein. Die Rahmenkleingartenordnung macht keinen Unterschied zwischen neuen und alten Pflanzen. Für konkrete Ausnahmen oder Übergangsfristen ist dein Kleingartenverein zuständig; frag dort direkt nach, wenn du eine alte Konifere hast und unsicher bist.

Kurz samengevat: Koniferen im Kleingarten sind seit 2020 komplett verboten, egal ob neu gepflanzt oder alt. Wer auf der sicheren Seite sein will, entfernt bestehende Nadelbäume und greift für Sichtschutz oder Hecken auf erlaubte Laubgehölze oder Beerenobstsorten zurück.