Sickergrube im Kleingarten: warum sie verboten ist und was du stattdessen tun kannst

Eine Sickergrube im Kleingarten ist in ganz Deutschland verboten. Das gilt nicht nur für neue Anlagen, sondern auch für bereits bestehende Gruben, über die Abwasser ungefiltert in den Boden versickert. Der Grund ist eindeutig: Abwasser aus Kleingärten kann das Grundwasser verunreinigen, und das betrifft letztendlich alle.

Viele Kleingärtner wissen nicht, dass ihre alte Grube illegal ist, oder sie ignorieren es bewusst. Doch die Konsequenzen können teuer werden, und zwar nicht nur für den Einzelnen, sondern für die gesamte Kleingartengemeinschaft.

Was ist eine Sickergrube im Kleingarten genau?

Eine Sickergrube ist ein unterirdisch angelegtes Loch oder ein Behälter, der kein dichtes Fundament hat. Abwasser läuft dort hinein und versickert dann direkt in den Boden. Das klingt praktisch, ist aber gefährlich: Im Abwasser stecken Keime, Chemikalien aus Reinigungsmitteln, Medikamentenreste und Fäkalien. All das gelangt ungefiltert ins Erdreich und von dort ins Grundwasser.

Im Unterschied dazu ist eine dichte Sammelgrube (auch Fäkaliengrube genannt) ein vollständig geschlossener Behälter, aus dem Abwasser regelmäßig abgepumpt und fachgerecht entsorgt werden muss. Diese sind unter bestimmten Voraussetzungen in Kleingärten erlaubt. Eine echte Sickergrube dagegen nie.

Warum das Verbot der Sickergrube im Kleingarten alle trifft

Wenn eine einzelne Sickergrube im Kleingarten illegal betrieben wird, zahlen im schlimmsten Fall alle. Kleingartenvereine haften oft als Gemeinschaft, wenn es zu Umweltschäden durch Abwasser kommt. Das kann bedeuten: Der Verein muss die Sanierung bezahlen, auch wenn nur ein einziges Mitglied die Grube betrieben hat. Bei größeren Vereinen mit Hunderten von Parzellen können sich solche Kosten schnell auf mehrere zehntausend Euro belaufen.

Dazu kommt: Kommunen können bei Verstößen Bußgelder verhängen und Pachtverträge gefährden. In manchen Fällen droht sogar der Entzug der Genehmigung für den gesamten Verein. Das ist kein theoretisches Szenario, sondern passiert in der Praxis, wenn Behörden bei Kontrollen illegale Gruben entdecken.

Was ist stattdessen erlaubt?

Ob und welche Abwasserlösung du im Kleingarten nutzen darfst, hängt von der Gemeinde und den lokalen Vorschriften ab. Generell gilt:

  • Chemische Toiletten sind in vielen Kleingärten erlaubt, solange der Inhalt ordnungsgemäß entsorgt wird.
  • Trockentoiletten oder Komposttoiletten sind eine umweltfreundliche Alternative, sofern sie fachgerecht betrieben werden.
  • Dichte Sammelgruben können genehmigt werden, müssen aber regelmäßig von einem zugelassenen Betrieb geleert werden.
  • Anschluss ans öffentliche Kanalnetz ist die sauberste Lösung, aber in vielen Kleingärten baulich oder finanziell nicht möglich.

Welche Lösung konkret für deinen Kleingarten in Frage kommt, kläre direkt beim zuständigen Kleingärtnerverein und der Gemeindeverwaltung. Die Regeln sind von Ort zu Ort unterschiedlich.

Was tun, wenn du eine alte Sickergrube hast?

Hast du auf deiner Parzelle eine Sickergrube geerbt oder entdeckt, solltest du schnell handeln. Informiere deinen Vereinsvorstand und wende dich an die zuständige Behörde, um zu klären, welche Schritte nötig sind. Eigeninitiative zahlt sich hier aus: Wer eine illegale Anlage selbst meldet und saniert, kommt in der Regel besser weg als jemand, bei dem die Behörde die Grube bei einer Kontrolle entdeckt.

Die Stilllegung einer alten Sickergrube bedeutet meistens: Grube leeren lassen, mit Sand oder Beton verfüllen und eine genehmigungsfähige Alternative schaffen. Die Kosten dafür trägt in der Regel der Pächter der betroffenen Parzelle.

Eine Sickergrube im Kleingarten ist kein Kavaliersdelikt. Sie schadet dem Grundwasser, gefährdet den Verein und kann dich persönlich teuer zu stehen kommen. Die sicherste Entscheidung ist, sie so schnell wie möglich zu schließen und eine legale Lösung zu finden.